Inhalt-Einführung
Die Haussanierung
Energieeinsparung
Energiespargesetze
Gesundes Wohnen
Richtig isolieren
Risiko Elektrosmog?
Sanierungsausführung
Bau-INFO-Checkliste
Impressum/Hrsg.

Nicht gewerblich + unabhängig - INFO-Überssichts: http://www.info-sd.de/ 

Energieeinsparung  

(HA 2)

Zur Solarenergienutzung für Strom siehe www.ökologisches-handeln.de Alternativ-Energien - Die Nutzung der Solarenergie.

Inhalt

  Energieeinsparung beim baulichen Wärmeschutz (HA 2.1) - Der Neubau als Vorbild zur Energieeinsparung (HA 2.2) -  Hoher oder niedriger Energieverbrauch? (HA 2.3) - Den Energieverbrauch senkende Maßnahmen (HA 2.4) - Die Heizung ist nur ein Teil des Gesamtenergieverbrauchs (HA 2.5) - Der Primärenergiebedarf ist wichtig (HA 2.6) - Die Nachweise für Bestandsbauten (HA 2.7) - Öffentliche Förderung senkt die Energiesparinvestitionen (HA 2.8) - Kalkablagerungen vermeiden (erhöhen die Heizkosten) (HA 2.9) - Weitere Beratung und Hilfe (HA 2.10)

Der preiswerteste Stromanbieter bringt oft nur die geringste Einsparung, weil er später oft teurer wird.
Wichtiger sind Energie sparende Maßnahmen aller Art. Rechnen + informieren ist das Motto.

Energieeinsparung beim baulichen Wärmeschutz (2.1)

Vorweg: Die Verbraucherzentrale sagt: Jeder Grad Celsius Raumtemperatur weniger senke den Energieverbrauch um rund 6 %.

"Durch den Regulierungswahn beim baulichen Wärmeschutz" hieß die Überschrift zur Beschreibung des Vortrages von Dipl.-Ing Schoch auf dem Ytong Silka Herbstforum 2011 für Architekten und Ingenieure. Darunter hieß es dann: "Von der EnEV 2009 über das EEWärmeG, die DIN V 18599 (Teile 1-100!!) bis hin zur Wärmebrückenberechnung in 3 D. Für alle Baubeteiligten ist dieser Regulierungswahn kaum noch händelbar. Doch wen stört es, dass es immer verworrener wird?" 

Die Einladung dazu begann mit:..."die gesetzlichen Vorgaben für den Energieverbrauch verschärfen sich weiter, von der anstehenden EnEV 2012 bis hin zu den EU-Gebäuderichtlinien, die ab 2020 den Null-Energie-Standard für Neubauten vorschreiben."

Doch notwendig ist die Energieeinsparung durch baulichen Wärmeschutz schon. Sie wird deshalb in diesem Abschnitt, aber auch unter "Energiespargestzte", "Richtig isolieren" und "Gesundes Wohnen" ausführlich, auch mit Nachteilen, besprochen. Zu beachten war und ist:

  • Vor 2007 der Wärmeschutznachweis mit der Wärmeschutzberechnung
  • Ab 2007 die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV
  • Ab 2009 neue EnEV mit genauem Energieausweis (nach dem Bedarf) für Wohnbauten - Für andere Bauten nach DIN V 18599.. Sodann das Erneurbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmG).
  • Ab 2012 verschärfte Forderungen zur EnEV
  • Ab 2020 Gebäuderichtlinien mit Null-Energie-Verbrauch für Neubauten

Siehe auch bei "Energieeinspargesetze" und "Richtig isolieren":

Der Wärmedurchgang(skoeffizent) von innen nach außen heißt U-Wert (früher k-Wert) und berechnet sich aus der Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Baustoffs, wie z. B. 0,035 für Mineralwolle.

Bei 0,16 m Dicke = 0,16/0,035=4,57.  1/4,57 = 0,21 U-Wert. Bei 0,20m=22cm =220 mm Dicke = 0,20/0,035=5,71. 1/5,71= U-Wert 0,175  - Siehe hierzu auch bei "Richtig isolieren": Baustoffe mit Wärmedämmung und Wasserdampfdurchgang (HA 4.2)

Je niedriger der U-Wert, desto höher die Wärmedämmung.

 

Der Neubau als Vorbild zur Energieeinsparung (HA 2.2)

Der wohl wichtigste Grund zur Hausanierung ist heute die schon gesetzlich vorgeschriebene Energieeinsparung. Im Jahre 2007 wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) auf die (Alt- oder) Bestandsbauten (allerdings dort nur bei Mieter- oder Eigentümerwechsel) ausgedehnt. Ab 1. Juli 2009 gilt die EnEV 2009 mit weiterer rund 30 % Einsparung und zusätzlich muss beim Neubau das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEW) beachtet werden. Es schreibt vor, dass Erneuerbare Energie zum Einsatz kommen muss. - Siehe hierzu auch www.nachhaltiges-handeln.de .  Ab 2019 dürfen Neubauten keine Energie zur Heizung und Warmwasserbereitung mehr von außen benötigen.

Zu genaueren Einzelheiten und für den speziellen Fall fragen Sie bitte eine Bauberatung.

Zur Beratung ist außerdem die Hotline des Umweltministeriums zu nennen: 0180-2004 200 - sodann www.energie-fuer-morgen.de (des Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung).

Neu ist außerdem die Einführung der Fachunternehmererklärung zur Ausführung.

Während beim Neubau früher ein niedriger Energiebedarf nach mindestens der jeweils neuesten Energieeinsparverordnung (EnEV) und davor bis 1977 nach der Wärmeschutzverordnung (WSVO) geplant und gebaut werden musste, wollte der Gesestzgeber  mit der EnEV-Änderung 2007 erreichen, dass sich die Bestandsbauten nach und nach dem Stand der Neubauten bezüglich des Verbrauchs nähern.

Der ENERGIEAUSWEIS kennzeichnete in seiner einfachsten Art ein Alt-Gebäude nach dem Verbrauch (Verbrauchsausweis) in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m² a). Er war 10 Jahre gültig. Er enthält beim Neubau und dem Bedarfsausweis zum Althaus außerdem diverse weitere Angaben.

Für Neubauten musste ein ENERGIEAUSWEIS gem. §§ 16 ff der EnEV ab 2007 bzw. muss gem. EnEV 2009 zum Bauantrag oder zur Bauanzeige einschießlich aller genauen Daten zur Energieeinsparung zwingend erstellt werden. Vorher war es der Energiebedarfsausweis mit gleichen Angaben. Der Neubau erhält einen ENERGIEAUSWEIS nach dem Bedarf. Genau so wenig wie der Neubau sollen möglichst auch die Altbauten verbrauchen. Es besteht sogar die Möglichkeit (fast) nichts an Energie für die Heizung zu verbrauchen: Das Öko-, Nullenergie oder Passivhaus. - Und außerdem:

Der Staat schenkt noch eine Klima-Prämie (oder Investitionszuschuss genannt) dazu, wenn mann eine effiziente Wärmepumpe im Neubau einbaut: Pro qm Wohnfläche bis zu 10 € maximal 2000,- € pro Wohneinheit und bei Mehrfamilienhäusern erhält man bis zu 10 % der nachgewiesenen Investitionskosten.

Anträge für den Zuschuss reicht der Architekt oder Bauberater vor Baubeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65754 Eschborn ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden. Also rechtzeitig anfangen! Nähere Informationen unter www.kfw.de oder Tel. 069 74 31-0 oder www.bafa.de - Bei der gleichen Stelle gibt es auch die Investitionszuschüsse.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert detailliert über die Begriffe wie das KfW- Energiesparhaus 40 oder 60 oder das Passiv-Haus unter www.kfw-foerderbank.de .

 

Der ENERGIEAUSWEIS nach dem Bedarf:

Er errechnet sich aus dem: Nachweis über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden gemäß Energieeinsparverordnung und Ergänzungen.

Hierbei wird die Energiebilanz eines Hauses mit allen positiven und negativen Einflüssen weitgehend rechnerisch erfasst. Zur Vereinfachung wurden Programme entwickelt, die dann immerhin 10 bis 20 Seiten Ergebnisse auswerfen, immer mit dem geforderten Energiebedarfsausweis. Für einfache Handberechnungen gibt es das „Vereinfachte Verfahren“. Im Normalfalle wird aber mit dem Monatsbilanzverfahren gerechnet. In der Berechnung erscheint darin eine Aufstellung des monatlichen Verbrauchs.

Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp entspricht dem Jahres-Heizwärmebedarf Qh + Brauchwasserwärmebedarf Qw (für die Primärenergie). Dies wird mit einer Anlagenaufwandszahl ep multipliziert, die alle Anlagenverluste berücksichtigen soll.

Der Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist von vielen Faktoren abhängig. Hier wird besonders die Wärmedämmung der Umfassungsfläche des Hauses hervorgehoben.

Bei einem Einfamilienhaus mit einem gemäß EnEV gerade noch zulässigen Primärenergiebedarf verbraucht die Lüftung mit rund 30 % (von 100% Gesamtverlust) einen erheblichen Anteil. Die Heizungsanlage kann mit Verteilung und Warmwasserbereitung rund 20 % und die wärmeübertragende Umfassungsfläche rund 40 % Verlust bringen. 

Positiv wird bei den Energieverlusten beispielsweise eingebracht:: Massive gegenüber leichter Bauart (bei gleicher äußerer Wärmedämmung) und zwar wegen der Wärmespeicherung in massiven Außenbauteilen., die durch eine neue Erfindung aber auch mit Leicht-Außenwänden zu erreichen ist. Niedrigere Raumtemperatur – Messungen ergaben bei Eigenheimen durchschnittlich 19 Grad C und bei Wohnungen 21 Grad (1 Grad ergibt 5% Verbrauchsunterschied). Die Anzahl der Nachtabsenkungsstunden und die Nachttemperatur-Minderung. Ob die Luftdichtheit der äußeren Hülle mittels Blower-Door-Test geprüft wurde (kann allerdings auch ohne Test genau so dicht sein), sodann der Wärmebrückeneinfluss (nach DIN 4108, pauschal oder genau ermittelt). Und immer sollte die Wärmeverteilung und –erzeugung innerhalb der Wärmehülle liegen, Brennwertkessel und niedrige Vor- und Rücklauftemperaturen sind ebenfalls gut. Eine Abluft oder kontrollierte Be- und Entlüftung bringt nur mit einer Wärmerückgewinnung eine Einsparung. Solarenergie, Erdwärme und andere regenerative Energien sind ebenfalls positiv für die Energiebilanz. Eine Zirkulationsleitung für das Brauchwasser verbraucht erheblich Energie. Sie sollte fehlen. Gut wäre dann eine Erwärmung des Wassers nahe der Hauptverbrauchsstelle.

Der sommerliche Wärmeschutz:

Die Kühlung, insbesondere von Gewerbebauten mit großen Fensterflächen, ist meistens teurer und energieverbrauchender als die Beheizung. Selbst bei Wohnhäusern mit einem Fensteranteil von < 30 % muss man sich im Zuge der EnEV-Berechnung Gedanken über den Sommerlichen Wärmeschutz machen.

Zur Sonnenseite angeordnete Fenster lassen bei Sonne noch mehr Wärme herein (im Sommer sogar zu viel – dafür muss dann vielleicht sogar der sommerliche Wärmeschutz eingebaut werden). Zunächst denkt man in den deutschen, österreichischen und nordschweizer Klimabereichen mehr an die Energiesparende Wirkung im Winter. Die Fenster sollen Wärme herein und möglichst wenig heraus lassen. Dann können die passiven Solargewinne die Wärmeverluste der gleichen Fläche ausgleichen.

Die Brauchwasserwärmebedarf Qw:

Bei der Warmwasserbereitung (oft auch Trinkwarmwasser genannt) sind nach der EnEV (Anhang 1, 2.2 entsprechend DIN V 4107-10) von einem festen flächenbezogenen Wert als Nutz-Wärmebedarf 12,5 kWh/(m2*a) anzusetzen. Der Endenergiebedarf Warmwasseranteil ist ohne Zusatzmaßnahmen rund doppelt so hoch und der Primärenergiebedarf Warmwasseranteil ohne beispielsweise Solar oder  Erdenergie noch höher.

Die Anlagenaufwandszahl  ep:

Durch Alternativrechnungen kann man auch gleichzeitig das energetisch sparsamere Haus konstruieren. Energiesparkonzepte sollten schon mit dem Bau- oder Umbauentwurf zusammen entwickelt werden

Zuletzt könnte der genannte Nachweis über den energiesparenden Wärmeschutz erfolgen. Bauherr/in und Planer/in sollten sich über viele weitere Überlegungen, die in die Berechnung einfließen, schon bei der Planung und Finanzierungsberechnung Gedanken machen.

 

Hoher oder niedriger Energieverbrauch? (HA2.3)

Der Energieverbrauch kann weit gesenkt werden. Allerdings verbraucht auch das angebliche Null-Energie-Haus noch große Energiemengen für die Warmwasser- und Stromversorgung. Die Energieverbrauchskosten der Heizung betragen beim Beispiel (HA 2.4) nur ein Viertel der Gesamtkosten der Energie- und Zusatzkosten.

Die Kosten können durch eine energieverbrauchende Lebensweise besonders hoch sein. darum werden auch immer wieder dazu Einsparmaßnahmen angegeben: Waschen statt Duschen statt Baden, Temperaturnachtabsenkung auf 16-18 Grad, nur kurz lüften, Gardinen und Rolläden zuziehen etc. - der Leser kennt die Ratschläge.

Der Mieterbund nannte z. B. Heizkosten (als 2008 Prognose) für Gas (Abweichungen für Öl oder Fernwärme nur wenige EURO) 22. 1. 09 in BILD für Wohnungen im 6-12 Wohnungshaus wie folgt (jeweils über teuer=zu teuer genannt):

  • 40 qm   Whg: Mittel 29-44 €, teuer 45-61 € = 540-732 €/Jahr
  • 50 qm   Whg: Mittel 36-55 €, teuer 56-77 € = 672-924 €/Jahr
  • 80 qm   Whg: Mittel 58-88 €, teuer 89-123 € = 1.068-1.476 €/Jahr
  • 100 qm Whg: Mittel  73-109 €, teuer 110-153 € = 1.320-1836 €/Jahr

Teurer sind Wohnungen an seitlichen Außenwänden, in Mittel-Reihenhäusern, End-Reihenhäusern, Doppelhäusern, Einzelhäusern (je mehr Außenwände, desto mehr Verbrauch bei geringerer Wärmedämmung).

  

 

Den Energieverbrauch senkende Maßnahmen (HA 2.4) 

 

Nr.

Energieverbrauch senkende Maßnahmen

A

Wärmeübertragende Umfassungsfläche:

1

Gebäude mit geringster Außenfläche (z. B. als Würfel ) in A/Ve

2

Fensteranordnung (möglichst groß nach Süden, kleiner nach West + Ost, keine nach Nord)

3

Isolierung der Außenhülle einschl. Fenster erhöhen

4

Je dunkler (z. B.  anthrazit Pfannen, Verblend) die besonnte Außenhülle desto höher der Solareintrag (Strahlungsabsorptionsgrad)

5

Möglichst keine belüftete Außenwand (z. B. beim Verblend) einbauen

6

Transparente Wärmedämmsysteme TWD: Der Wärmegewinn aus solarer Einstrahlung bei Fenstern und Wintergärten. Sodann Solarwandsysteme, bei denen das Sonnenlicht auf der Außenseite in Wärme umgesetzt zur Innenseite abgegeben wird und viele weitere Anlagenarten mit unterschiedlichen Konstruktionen

7

Winddichtigkeit der Außenhülle (evtl. trotzdem dampfdiffusionsoffen von innen nach außen)

B

Brauchwassererwärmung:

1

Brauchwassersolarerwärmung spart rund 60% der Brauchwassererwärmkosten

2

Brauchwassersolarerwärmung braucht sonnigen Dachplatz

3

Fehlende Brauchwasserzirkulation mit Brauchwassererwärmung nahe der Hauptentnahme spart Energie.

C

Anlagentechnik:

1

Brennwertkessel mit niedriger Vor- und Rücklauftemperatur einbauen –gute Anlagetechnik.

2

Heizung mit Holz-Pellets

3

Nachtabsenkung für Heizung und gemäß Verbrauch Absenkung für Warmwasser

4

Energie durch Wärmepumpeneinsatz beim Grundwasser oder der Luft

5

Eigene Heizkraftanlage mit Stromgewinnung

D

Lüftung mit Wärmerückgewinnung

1

Wärmerückgewinnung über viele verschiedene Möglichkeiten, wie Schornsteine, Außenwandrohre

E

Sommerlicher Wärmeschutz (Kühlung ist oft teurer als Heizung)

 

Besonders lohnend ist die Nutzung der Solarenergie zur Brauchwasser- und Heizungserwärmung, aber auch zur Stromgewinnung. Näheres zu Energie-Alternativen und eine Solar-Anbieterliste findet man unter www.nachhaltiges-handeln.de. Zur Geldgewinnung siehe auch www.solarertrag-nord.de (oder süd). Eine

Beispielrechnung Solarstrom-Geld:

Anlagengröße ca. 5 kWp, Dachfläche, ca. 40 qm, Gesamtinvestition ca. 10.500,- €, Eigenkapitalanteil 1.050,- €  w. KfW-Förderung.

Einnahmen pro Jahr ca. 1.050,- €, in 10 Jahren 10.500,- €

 

Besondere Fenstergläser – aber auch die übrige entsprechend konstruierte Fassade und sogar das Dach können darüber hinaus erhebliche Wärmemengen herein lassen: Solche Flächen werden dann als Transparente Wärme-Dämmsysteme – TWD – bezeichnet. Der Wärmegewinn aus solarer Einstrahlung, und somit der Wärmegewinn, kann dann sogar die Wärmeabgabe übersteigen.

Bei TWD-Systemen sind uns A) Fenster und Wintergärten schon bekannt. B) Bei Solarwandsystemen wird das Sonnenlicht auf der Außenseite in Wärme umgesetzt und zur Innenseite abgegeben. Dafür sind die Umwandler der Gasenergie im Hause wieder teurer (Heizkessel). Die Speicherung allein des warmen Brauchwassers kostet viel Geld. Ein elektrischer Wassererhitzer am Verbrauchsort ist dann oft kosten- und energiesparender. Kohle- und Kernkraftwerke laufen Tag und Nacht, aber der Verbraucher nimmt die Energie fast nur am Tage ab. Es geht dabei immer um die Senkung der CO2-Abgabe. Darum wird auch die Verwendung derjenigen Energie oft positiv in der Berechnung bewertet, die zumindest nach gegenwärtigem Stand der Technik kein oder weniger CO2 abgibt. Natürlich bestätigt auch hier die Ausnahme die Regel.

Obwohl in Deutschland meistens mit Gas geheizt wird, dachte man sich bei Einfamilienhäusern (auch DHH) zeitweise für den Niedrig- und sehr Niedrigbereich neue Namen aus, wie das 6 Liter (KfW)-Haus – oder das 4 Liter (KfW)-Haus oder das 3 Liter Haus und das 1,5 Liter oder Passiv-Haus.

Dabei war der Ölverbrauch pro Quadratmeter und Jahr die Grundlage. Das verwirrt. Das 3 Ltr. Haus verbraucht rund 30 kWh/(m2*a) und das Passiv-Haus die Hälfte. Also nichts ist das auch nicht – aber fast nichts: Immerhin beim 110 m2 Haus als 3 Ltr. Haus 110 m2 * 30 kWh = 3.300 kWh * 6 Ct./kWh = 200  € + Grundgebühr = ca.300,- € /Jahr. Darin ist die Warmwasserbereitung eingeschlossen. Die verbraucht, je nachdem wie häufig die Familie in der Badewanne sitzt, nicht wenig und  häufig mehr. Darum erhalten diese zuletzt genannten Häuser auch mindestens eine Solarerwärmung des Brauchwassers. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die KfW-Häuser besonders.

Die Einhaltung aller Vorschriften erfordert aufwendige Berechnungsverfahren: Der Architekt, Bauingenieur oder Bauunternehmer muss als Ergebnis dem Bauherrn oder Wohnungskäufer einen ENERGIEAUSWEIS nach dem Bedarf (§ 13ff der Energieeinsparverordnung) vorlegen.

Darin sind 1. das Objekt, 2. der Energiebedarf und 3. weitere energiebezogene Merkmale beschrieben. Der zulässige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfes und des Endenergieverbrauchs sowie der darunter liegende berechnete Wert werden darin angegeben.

Ebenso werden für den Transmissionswärmeverlust der zulässige Höchstwert und der berechnete Wert genannt. Obwohl der  Primärenergieverbrauch – also auch der Energieverbrauch eines Kraftwerks –  wegen der CO2-Einsparung von besonderer Bedeutung ist, dachte man auch an den Endverbraucher, der alles bezahlen soll. Darum zeigt der  angegebene Endenergieverbrauch die Energie an, die der Verbraucher selbst verbraucht und bezahlt. Ein im Primärenergiebedarf steckender schlechterer Wirkungsgrad der Energie sieht der Kunde meistens am höheren Preis dieser Energie auf der Rechnung.

 

 

Die Heizung ist Teil des Gesamtenergieverbrauchs (HA 2.5)

Einzelverbrauch bei 107 qm Wohnfläche als Beispiel (kann aber völlig anders sein)  

 

Nr

Maßnahme für DHH

Energie-

art

kWh/(m2*a)

Endenergie

Preis

€/kWh

M2 Wfl.

kWh/Jahr

Kosten/ Jahr

1

Heizung nach EnEV

Gas

76,24

0,06

107

8.158 kWh

487,92 €

2

Warmwasser

Gas

24,80

0,06

107

2.654 kWh

159,22 €

2a

Grundgebühr + Wartung

Gas

 

 

 

 

200,00 E

3

Strom Hzg.+Warmw.

Elektro

  2,80

0,22

107

300 kWh

  65,90 €

 

Heizung+Warmwasser

 

 

 

 

  zusammen

913,04 €

4

Strom übr. Elektrogeräte+Licht

Elektro

 

0,22

 

4.300 kWh

946,00 €

4a

Grundgebühr ö. ä.

Elektro

 

 

 

 

55,00

 

Elektrogeräte+Licht

 

 

 

 

 zusammen

1001,00 €

 

Gesamt-Energiekosten

 

 

 

 

  Insgesamt

1.914,04 €

 

 

Der Stromverbrauch für Licht und Elektrogeräte wird beim Gesamtenergieverbrauch im Privathaushalt von der EnEV nicht erfasst. Er ist beim Neubau oder sanierten Wohnhaus rund genau so teuer wie die Heizungskosten. Die Einsparung ist im  Bereich Elektro, wegen der geringen Endenergie, also besonders wichtig. Dazu wird vieles empfohlen.

Bei der Primärenergie verbrauchen Heizung und Warmwasser nur rund 1/3 und die Elektrogeräte rund 2/3. Bei der Geldausgabe verbrauchen beide Verbrauchsteile rund 50%. Dies liegt an den beim Verbraucher ankommenden Wirkungsgraden der Primärenergie, die mit einem Faktor fp nach DIN V 4701-10 in die Berechnung einfließen (Heizöl, Gas, Steinkohle 1,1, aus Kraft-Wärme-Kopplung 0,7 und Strom 3,0).

Von den Heizungskosten entfallen rund 30 % auf die Warmwasserbereitung. Hier verbraucht die Speicherung mit der dauernden Aufwärmung erhebliche Energie. Deshalb verbrauchen hierbei wieder Elektrogeräte ohne Speicherung weniger Primärenergie und sparen Geld. Wer bedeutende Einsparungen erreichen möchte, muss also immer  die Warmwasserbereitung und vielleicht auch den Stromverbrauch beim Wohnen in seine Überlegungen einbeziehen. Der letztgenannte Energieverbrauch wird bei der EnEV nicht erfasst, weil er den baulichen Einsparmaßnahmen kaum zugänglich ist.

Die Energiewirtschaft gab pauschal für den durchschnittlichen Drei-Personenhaushalt Ende Dezember 2004 € 600,- als Stromkosten pro Jahr an. Heute wären dies rund 1000 €. Davon bekam der Staat rund 40% für Konzessionsabgabe, Stromsteuer, Mehrwertsteuer, Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetzt sowie dem Erneuerbare-Energie-Gesetz. 1998 sind dies nur rund 25-28% gewesen (afp in HA am 23. 12. 03).

Bei Berechnung nach der EnEV wird der Warmwasserverbrauch pauschal als Mittelwert mit 12,5 kWh/(m2*a) für den Primärenergiebedarf angesetzt. Der Mittelwert wird also einfach mit der Wohnfläche nach der EnEV-Berechnung multipliziert (im Beispiel x 107 m2) und schon steht der Verbrauch (meistens falsch) fest. Es kann also völlig anders sein.

Der geringste Verbrauch ist der Transmissionswärmeverlust durch Wände und Decken der Bauten. Davon gehen aber noch rund 20 -30 % für die Lüftung weg. Weil aber Solaranlagen eine erhebliche Einsparung bei der energieverbrauchenden Warmwasserbereitung ermöglichen, wurde das warme Wasser (ohne sonstigen Elektroverbrauch) in die EnEV hineingenommen. Weitere Informationen:

Infos zur sparsamen Gasverwendung: www.asue.de/

 

 

Der Primärenergiebedarf ist wichtig (HA 2.6)

 Eine wichtige Aussage für die Kosten und den Umweltschutz ist im Energieausweis die Aufteilung in Primär- und Endenergie.

 

Von der Elektrizität des Kraftwerks oder Windrades – der Primärenergie -, ja selbst von der Hauptleitung in der Straße bis zum Zähler, geht immer Energie verloren. Der wirkliche Energiebedarf ist dann die zu verbrauchende Endenergie. Die wird am Elektrozähler gezählt, ist aber deshalb auch teurer als das ohne Verlust in der Leitung oder auf dem LKW ankommende Gas. Deshalb ist es sogar energiesparend, sich den Strom selbst mit Gas herzustellen.

Der sogenannte Primarenergiebedarf war die erste Energieverbrauchsangabe im vorgenannten Energiebedarfsausweis. Jeder weiß, das nach der Herstellung und Verteilung einiger Energieträger viel weniger beim Verbraucher ankommt.  Der Verbraucher soll sich darum Gedanken darüber machen, weniger Primärenergie zu verbrauchen. Er merkt es auch am Preise der Energie: Die kWh Gas kostet nur rund ein Drittel der kWh Elektrizität. Gas ist leicht zu speichern, der Strom häufig nur durch aufwendige Anlagen.

Dafür sind die Umwandler der Gasenergie im Hause wieder teurer (Heizkessel). Die Speicherung allein des warmen Brauchwassers kostet viel Geld. Ein elektrischer Wassererhitzer am Verbrauchsort ist dann oft kosten- und energiesparender. Kohle- und Kernkraftwerke laufen Tag und Nacht, aber der Verbraucher nimmt die Energie fast nur am Tage ab. Nachtspeicher- Elektro-Öfen verbessern diese schlechte Bilanz, deshalb wurde nachts die Elektroenergie (auf Wunsch) auch preiswerter verkauft. Dies änderte sich mit der neuen EnEV-Praxisumsetzung.

Es geht dabei immer um die Senkung der CO2-Abgabe. Darum wird auch die Verwendung derjenigen Energie oft positiv in der Berechnung bewertet, die zumindest nach gegenwärtigem Stand der Technik kein oder weniger CO2 abgibt. Natürlich bestätigt auch hier die Ausnahme die Regel.

Maßnahmen zur Verminderung von Primärenergie

für den Neu-, Umbau und die Sanierung  

 

 

 

 

Positiv für den Nachweis über energiesparenden Wärmeschutz:

Solar-Wasser-Erwärmung für Brauchwasser

2

Erdwärme-Nutzung

Luft-Wasser-Wärmepumpe (nimmt Wärme aus der Außenluft)

Höhere Wärmedämmung und andere Baumaßnahmen (siehe oben)

Kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung

Heizung mit Holzpellets (zentral + Kamin) regen. – siehe auch Nr. 2

Eigene Heiz-Kraft-Anlage mit geringer Aufwandszahl n. DIN 4701-10

Ohne Bedeutung für den Nachweis:

Energiesparlampen und kein Stand-By bei TV oder  PC

 

Zur Wärmedämmung der Außenhülle, einschließlich der Fenster siehe: http://www.neubaupraxis.info/

 

Die Nachweise für Bestandsbauten (HA 2.7)

Hierzu sihe besonders die EnEV-Praxisumsetzung.

Für Bestandsbauten kann jeder Kauf- oder Mietinteressent die Vorlage eines gültigen ENERGIEAUSWEISES verlangen. Bei bestehenden Mietverhältnissen besteht kein Anspruch. Bis zum 1. 10. 08 war zunächst der preiswerte

verbrauchsorientierte (-basierte)  ENERGIEAUSWEIS  nach § 19 EnEV (nach dem Verbrauch) generell möglich. Dann nur noch für Gebäude bis zu 4 Wohnungen mit Bauantrag nach dem 1. 11. 1977 (1. WSVO*-Einführung) oder nach früherer Sanierung nach WSVO - oder für alle Gebäude ab 5 Wohnungen - ab 1. 10. 09 durfte er überhaupt nicht mehr ausgestellt werden.

Hier fließt auch das völlig gebäudeunabhängige Verbraucherverhalten ein. Die Erstellung ist dadurch einfach. Die Aussagekraft kann aber grob falsch sein, wenn ein Mieter z. B. immer die Fenster offen hielt. Dann sollte der Vermieter den bedarfsorientierten Ausweis wählen. Für kleine Bestandsbauten bis 50 qm ist kein ENERGIEAUSWEIS erforderlich.

 

Die Berechnung des Verbrauchs aus der Energierechnung oder Heizkostenabrechnung:

Bei Erdgas und Elektroheizung: Verbrauch in kWh pro Jahr (aus der Rechnung) / qm beheizte Nutzfläche= XXX kWh/a. 

Bei Erdgas oder Flüssiggas: Verbrauch in cbm pro Jahr x 10 (kWh) /qm beheizte Nutzfläche=XXX kWh/a.

Bei Heizöl: Verbrauch in Liter pro Jahr x 10 (kWh) / qm beheizte Nutzfläche=XXX kWh/a.

Wenn die Warmwasserbereitung über die Heizung erfolgt, können 1000 KWh pro Person pro Jahr (a) abgezogen werden.

 

Der bedarfsorientierte (-basierte) ENERGIEAUSWEIS  ist aussagekräftiger, weil die Bau- und Anlagensubstanzen aufgenommen werden und dann einfließen. Auf dieser Grundlage werden dann der Energiebedarf und Sanierungsmaßnahmen erarbeitet. Er ist ab 1. 1. 2009 für alle Bestandsbauten erforderlich, für die kein Bedarfsausweis zulässig ist. Für Gebäude mit mehr als 5 Wohnungen kann alternativ auch der Bedarfsausweis gewählt werden. 

Bei jeder öffentlichen Förderung ist der bedarfsbasierte Ausweis erforderlich. Stichtag für Nichtwohngebäude (z. B. Gewerbe) ist der 1. Juli 2009.

Bei beiden Ausweisen ist die Energieeffizienz oder der Verbrauch ablesbar, damit die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen sichtbar wird. Dazu werden im Ausweis auch einfache Vergleichswerte abgedruckt: Wie Passivhaus von 0 bis EFH Neubau 150 im völlig grünen Bereich - bis 200 noch grün das gut energetisch sanierte EFH. 250 im gelben Bereich der (alte) Durchschnitt - und dann wird es ab 275 langsam rot bis 400. Da sollten schnellstens Sparmaßnahmen begonnen werden.

Sollte ein Vermieter nun durch Energieeinsparungsinvestitionen die Energieeffizienz erhöhen, kann er u. U. auch die Miete erhöhen. Alle Ausweisarten sind jeweils 10 Jahre gültig.

Die genauen Energieeffizienzklassen: 

 

KLASSE

PRIMÄRENERGIEBEDARF IN ENERGIEEFFIZENZKLASSEN

A≤80

kWh/(m²a)

Das Gebäude ist in einem ausgezeichneten energetischen Zustand und bedarf

keiner Verbesserung.

B≤110

kWh/(m²a)

Das Gebäude ist in einem guten energetischen Zustand (entspricht dem

Neubauniveau nach EnEV) und bedarf keiner Verbesserung.

C≤150

kWh/(m²a)

Das Gebäude ist in einem guten energetischen Zustand. Eine Sanierung ist ggf. in

kleineren Bereichen (z. B. Anlagentechnik) sinnvoll. 

D≤200

kWh/(m²a)

Das Gebäude ist in einem guten energetischen Zustand. Eine Sanierung ist in

kleineren Bereichen (z. B. Anlagentechnik) sinnvoll. 

E≤250

kWh/(m²a)

Das Gebäude ist in einem mäßigen energetischen Zustand. Eine Sanierung ist in

Anlagentechnik und der Gebäudehülle sinnvoll. 

E≤300

kWh/(m²a)

Das Gebäude hat einen hohen Energiebedarf und sollte dringend energetisch

modernisiert werden.

E≤350

kWh/(m²a)

Das Gebäude hat einen hohen Energiebedarf und sollte dringend energetisch

modernisiert werden.

E≤400

kWh/(m²a)

Das Gebäude hat einen sehr hohen Energiebedarf und eine energetische

Sanierung ist unerlässlich.

E>400

kWh/(m²a)

Das Gebäude hat einen sehr hohen Energiebedarf und eine energetische

Sanierung ist unerlässlich.

INFO-Service HA

In der Reihenfolge sind folgende Maßnahmen bei einer Sanierung empfehlenswert. Beim Neubau können die gleichen Maßnahmen preislich durchgeführt werden.

Allgemein gilt: Wärmeabgang (U-Wert ) so niedrig wie möglich. (Preisangaben incl. MWSt können grob abweichen) :

  1. Anlagentechnik: Z. B. Brennwertkessel mit Schornstein (ca. 7.000 €).
  2. Fensterglas (niedriger U-Wert): Vervielfachung der Wärmedämmung durch Wärmedämmglas mit Einstellen der Fenster und Fenstertüren (per qm ca. 280 €).
  3. Zum Spitzboden und/oder zum Dach von unten und/oder zur Kellerdecke dämmen: (per qm ca 75,- €)
  4. Außenwände von innen dämmen: (per qm ca. 75 €) oder von außen (per qm ca. 120 €)
  5. Lüftung mit Wärmerückgewinnung evtl., weil bis ca. 1/3 der Wärme beim Lüften entweicht. Raucher lüften (nach Berechnung des Prof. Wolff (FH-Wolfenbüttel) doppelt so häufig. Vorschlag: Nur in einem Raum rauchen (epd in HA 11. 2. 08)
  6. Solarenregie zur Warmwassererwärmung kostet ca. 4.000 € zusätzlich und mit weiterer Heizungserwärmung ca. weitere 2.000 € zusätzlich, jeweils zu den Normalkosten der Heizungsanlage zu 1. (siehe DE 5..3)
  7. Winddichtung einschließlich Zusatzdämmung im Dachpfannenbereich. Bei Flachdächern Zusatzdämmung mit Dachdichtung.
  8. Wärmepumpe Luft/Heizung oder Erdwärme auf Heizung (bei Erdwärme wird warmes Wasser hochgepumpt und kaltes Wasser in das Erdereich abgegeben. Vorsicht: In oberen Schichten kann für die Bäume das Wasser zu kalt sein, sie gehen ein).

Bei der Energieeinsparung sollten die Kosten vorher berechnet werden, und vorsichthalber sollten Mieterhöhungen und Energieeinsparung mit Mietern besprochen werden.

 

Öffentliche Förderung senkt die Kosten (HA 2.8)

Bei Neubauten ist der ENERGIEAUSWEIS nach dem Bedarf mit dem Bauantrag zusammen einzureichen. Die Kosten kann der Planer extra ausweisen.

Bei Bestands (Alt-)bauten werden die Kosten für den ENERGIEAUSWEIS nach Bedarf gefördert. Es werden 175,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 250,- € für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten einschl. der Energiesparberatung vor Ort gezahlt. Die Gebäude müssen vor dem 1. 1. 84 in den alten - und vor dem 1. 1. 89 in den neuen Bundesländern genehmigt sein. Nähere Informationen unter www.kfw.de oder Tel. 069 74 31-0 (lt. bmwi 07/08). Zu liefern ist:

  1. den Ist-Zustand incl. der bautechnischen, bauphysikalischen und heizungstechnischen Gegebenheiten zu erfassen.
  2. einen umfassenden Beratungsbericht zu erstellen: Der ENERGIEAUSWEIS nach Bedarf.
  3. die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis mündlich und örtlich zu erörtern.

Anträge für den Zuschuss incl. Vor-Ort-Beratung reicht der Energie- oder Bauberater vor Beratungsbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65754 Eschborn ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden. Also rechtzeitig anfangen!

Nähere Informationen unter www.kfw.de oder Tel. 069 74 31-0 oder www.bafa.de - Bei der gleichen Stelle gibt es auch die Investitionszuschüsse bei Umrüstung auf "erneuerbare Energien".

Die Investitionszuschüsse oder die Klima-Prämien sind beim Bestandshaus:

  1. Bei vorhandenem Öl- oder Gasheizkessel ohne Brennwerttechnik bei Austausch gegen Brennwert einschließlich Solarkollektoren für Warmwasser und Heizungsunterstützung: 750 € für den neuen Brennwertkessel + 105,- €/qm Kollektorfläche.
  2. Bei Installation von Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung und Heizung  105,- €/qm Kollektorfläche. Desgleichen für Solaranlagen, die kühlen oder Prozesswärme bereitstellen.
  3. Bei Kombination (von 3.) mit weiterer "erneuerbarer Energieanlage" zusätzlich 750 €.
  4. Bei Installation von Solarkollektoren nur für die Warmwasserbereitung 60,-  €/qm und mindesten € 410,-.
  5. Bei einem Mehrfamilienhaus gibt es von 20-40 qm Kollektorfläche 210 €/qm. Desgl. für Kälte oder Prozesswärme erzeugende Solaranlagen.
  6. Für den Einsatz einer effizienten Wärmepumpe erhält man bis zu 20 €/qm Wfl., maximal 3000 € je Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern bis zu 15 % der nachgewiesenen Investitionskosten.
  7. Automatisch beschickte Biomassekessel werden ebenfalls gefördert (direkt erfragen).

Zur Umsetzung der Energieeinsparungsplanung stellt die Bundesregierung jährlich 1,4 Mrd. € bereit - und zwar für Investitionszuschüsse und zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen. Die zinsgünstigen Darlehen siehe www.kfw.de .

Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung werden von einzelnen Ländern, der Bundesreggierung oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gefördert. Beispielsweise für Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung oder Holzkessel.

Allgemeine Informationen zum Thema Umweltschutz und den Text zur EnEV beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: www.bmu.de/ . Infos zu Technik und Fördermaßnahmen:  www.erneuerbare-energien.de. Fördermaßnahmen: www.bafa.de/ener/formular.htm und allg. www.bafa.de 

 

Kalkablagerungen vermeiden (erhöhen die Heizkosten) (HA 2.9)

Schon eine millimeterdicke Kalkschicht in den Heizungsleitungen oder/und im Kessel sollen die Heizkosten bis rund 10 % erhöhen. Bereits bei mittlerer Wasserhärte wird darum zu einer zentralen Wasserbehandlungsanlage geraten - siehe auch www.kalk-im-wasser.de .

 

Weitere Beratung und Hilfe (HA 2.10)

  • Die Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke RWE haben ein umfassend informierendes Portal zur Energieeinspaerung eingerichtet. Zur Energieeinsparung umfassend: Informieren, Analysieren und Realisieren. www.energiewelt.de .
  • Allgemeine Informationen zum Thema Umweltschutz und den Text zur EnEV beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: www.bmu.de/ . Klima-Hotline 0180-200 4 200 oder auch Energiehotline der dena: 08000 736 734. 
  • Deutsche-Energie-Agentur „dena“, Forschungs- und Verwirklichungsgesellschaft in allen Fragen der Energieeinsparung. Information über Energiepass-Aussteller www.dena.de bzw. www.zukunft-haus.info - rechts bei Expertensuche: Erscheint dann Aussteller von Energieausweisen bundesweit.
  • BAUDIENST: BAU-Produkte, -Neuigkeiten, - Formulare www.baudienst.de , www.baukatalog.de mit Bauprodukten aller Art.
  • Internationale Fachmesse für Baustoffe, Bausysteme, Bauerneuerung: Jährlich im Januar www.bau-muenchen.de
  • Gebühren für Architekten + Ingenieure: In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): www.hoai.de
  • Allgemeine Informationen zum Thema Umweltschutz und den Text zur EnEV beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: www.bmu.de/ .

  • Infos zur sparsamen Gasverwendung: www.asue.de/

  • Außerdem: www.erneuerbare-energien.de www.energiesparen-im-haushalt.de , www.dena.de , www.bafa.de , www.kfw.de , www.bmu.de - zur Notwendigkeit www.nachhaltiges-handeln.de .   

       

(Ki)

Die Bau-INFO-Checkliste hilft bei Neu-, Um-, Anbau und Haussanierung.